Erfolgreiche Vermietung ohne langen Leerstand

Vermieten ist eine komplexe Aufgabe, die Markt-, Menschenkenntnis und vor allem Zeit erfordert. Welcher Mieter für eine zuverlässige Partnerschaft infrage kommt, ist nicht immer einfach. Zudem sind mittlerweile einige rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zu beachten. Oftmals kommt das böse Erwachen erst nach Vertragsunterzeichnung. Vertrauen Sie daher unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie uns Ihre Immobilie in dem uns sehr vertrauten Markt vermieten. Als einer der führenden Immobilienmakler im Kreis Stormarn können wir mit viel Erfahrung punkten. Unsere Marketingstrategie richtet sich an die relevanten Zielgruppen. Wir organisieren die Besichtigungstermine, erstellen den Mietvertrag und führen die Schlüsselübergabe durch. Dabei haben wir stets alle rechtlichen Grundlagen im Blick. Durch unsere innovativen Marketingtools können wir uns ganz auf die wesentlichen Interessenten fokussieren und vermeiden einen Besichtigungstourismus. Unser Ziel ist es, Ihre Immobilie schnell mit Leben zu füllen und nahtlos an solvente, vertrauenswürdige Mieter zu vermieten.

Dabei gehen wir stets in Vorleistung, denn Sie zahlen erst, wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Da sämtliche Maklerkosten von der Steuer absetzbar sind, reduziert sich Ihr finanzieller Aufwand auf ein Minimum.

Unsere Garantie: Kündigt Ihr Mieter innerhalb eines Kalenderjahres, so ist die Anschlussvermietung für Sie selbstverständlich kostenlos.

Unsere Leistungen im Überblick:

Vorbereitung

  • Beratung
  • Objektaufnahme

Analyse

  • Mietpreisanalyse
  • Zielgruppenanalyse

Marketing

  • Objektbilder
  • Objektexposé
  • Grundrisserstellung
  • Ggf. 360°-Besichtigung
  • Zielgruppenspezifische Ansprache

Immobilienpräsentation

  • Eigene Homepage Harringimmobilien.de
  • Immobilienportale (Immowelt / Immonet / immoscout24 / ivd)
  • Online-Marketing / Social Media

Durchführung

  • Objektabnahme mit bisherigem Mieter
  • Anfragensondierung
  • Vorauswahl von Interessenten
  • Besichtigungstermine
  • SCHUFA-Bonitätsprüfung / Selbstauskunft / Gehaltsnachweise
  • Objekttracking PLUS – bleiben Sie über jeden unserer Schritte auf dem Laufenden

Abschluss

  • Mietvertragsverhandlung
  • Mietvertrag
  • Übergabe

Honorar 2,00 Kaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Welche Arten von Mietkaution gibt es?

Die Höhe der Kaution ist festgelegt auf maximal 3 Nettokaltmieten, die der Mieter auch in 3 gleich hohen monatlichen Teilzahlungen erbringen kann. Die 1. Kautionsrate ist stets mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Kautionssumme ist seitens des Vermieters getrennt von seinem persönlichen Vermögen, zu einem für Sparanlagen üblichen Zinssatz anzulegen.

Immer mehr Vermieter lassen sich eine Bankbürgschaftsurkunde statt Bargeld aushändigen. In diesem Fall verpflichtet sich die Bank, dem Vermieter auf erstes Anfordern den vereinbarten Kautionsbetrag auszuzahlen.

Eine weitere Kautionsform sind verpfändete Sparkonten. Hierbei legt der Mieter selbst ein entsprechendes Sparkonto für die Dauer des Mietvertrages an und verpfändet dieses an den Vermieter. Genau wie bei einer Bankbürgschaft kann der Vermieter damit auf erstes Anfordern auf das Geld zugreifen.

Da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution gibt, sollten Sie als Vermieter deshalb unbedingt die Vereinbarungen zur Mietkaution in den Mietvertrag mit aufnehmen, da Sie andernfalls keinen Anspruch darauf haben.

Welche Pflichten habe ich als Vermieter?

  • Bereitstellung der Mietsache zum vertraglich vereinbarten Termin mit Aushändigung sämtlicher zum Objekt gehörender Schlüssel
  • Laufende Instandhaltung und Durchführung von Reparaturen, um die Wohnung in dem Zustand zu halten, den sie bei Vertragsabschluss hatte sowie die Beseitigung von eventuellen Schäden

Wann darf ich meinem Mieter außerordentlich kündigen?

Gerät Ihr Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, dürfen Sie das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen. Gemäß § 543 BGB ist dies der Fall, wenn der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Ihr Mieter stört den Hausfrieden, indem er die Nachbarn immer wieder mit Lärm belästigt oder Ihnen Gewalt androht? Nutzt er die Wohnung auf eine vertragswidrige Art, weil er darin zum Beispiel unerlaubt ein Geschäft betreibt? Überlässt er die Wohnung unbefugt einem Dritten? Dann haben Sie ebenfalls das Recht, ihm fristlos zu kündigen. Sie sollten in solchen Fällen jedoch vorher die Beschwerden sorgfältig protokollieren und die Polizei verständigen.

Mahnen Sie vor einer fristlosen Kündigung Ihren Mieter schriftlich ab und setzen Sie ihm eine Frist, bis wann er sein Verhalten ändern muss. Bei der Kündigung selbst müssen Sie die Kündigungsgründe ausführlich nennen, erläutern und idealerweise mit Protokollen untermauern. Die fristlose Kündigung wird wirksam, sobald der Mieter sie erhalten hat.

Wie kündige ich einem Mieter aufgrund von Eigenbedarf?

Wenn Sie Ihre Immobilie nachvollziehbar für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder wie zum Beispiel eine Pflegekraft benötigen, können Sie dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Gerichte prüfen Kündigungen wegen Eigenbedarfs inzwischen bei Klagen ganz genau, daher muss Ihre Begründung nachvollziehbar und plausibel sein.

Deshalb sollten Sie die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben ausführlich aufführen. Um sicherzugehen, dass das Kündigungsschreiben einer möglichen Klage standhält, sollten Sie es sicherheitshalber vorab von einem Mietrechtsanwalt prüfen lassen.

Welche Mieterhöhungen sind trotz der Mietpreisbremse möglich?

Bei neu geschlossenen Mietverträgen darf nach Einführung der Mietpreisbremse zum 1. August 2015 die Miete höchstens 10% über dem ortsüblichen Mietzins liegen. Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind davon jedoch ausgenommen. Lag der Mietzins des Vormieters allerdings bereits über der 10% Grenze, so dürfen Sie diesen Mietpreis wieder verlangen.

Verschaffen Sie sich mit dem Mietspiegel (sofern dieser vorliegt) einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete, um zu erfahren, wie hoch Sie die Miete maximal ansetzen dürfen. Wir beraten Sie gerne bei der Festlegung des optimalen Mietpreises.

Die größten Mietirrtümer

Das deutsche Mietrecht ist sehr komplex und mit der Zeit haben sich einige Irrtümer hartnäckig bei uns in den Köpfen festgesetzt. Uns ist ein reibungsloses Miteinander zwischen Vermieter und Mieter wichtig. Daher möchten wir mit den größten Mietirrtümern aufräumen – hier ein paar ausgewählte Beispiele:

Sofortige Kautionsrückgabe

Nach der Räumung und Rückübergabe der Wohnung hat der Vermieter angemessen Zeit zu prüfen, ob und in welchem Umfang ihm noch Ansprüche zustehen, die Kaution abzurechnen und auszuzahlen. Eine sofortige Kautionsrückgabe stellt keinen Anspruch dar. Auch kann der Vermieter einen Teil der Kaution für mögliche Betriebskostennachzahlungen zunächst einbehalten.

Keine Kündigungsfrist

Auch die Annahme, dass ein Mieter jederzeit ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag austreten darf, wenn er drei Nachmieter stellt, hält sich hartnäckig.
Zwar stimmen einige Vermieter dieser Vorgehensweise zu, laut Gesetz muss der Mieter aber immer die gesetzliche oder im Mietvertrag geregelte Kündigungsfrist einhalten.

Verrechnung der Kaution

Die Miete ist bis zum letzten Monat zu zahlen. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution wird erst nach dem Ende des Mietverhältnisses fällig. Eine Verrechnung mit den letzten Mietzahlungen ist nicht zulässig.

Einfache Untervermietung

Die Untervermietung ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters verletzt die gesetzlichen Bestimmungen des Mietvertrages und kann rechtliche Folgen für den Mieter haben. Eine etwaige Untervermietung ist daher stets mit dem Vermieter abzustimmen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Warum mit Harring Immobilien vermieten?

Eigentümer, die eine Immobilie vermieten möchten, unterschätzen häufig den Aufwand, der damit einhergeht oder geraten an zahlungsunfähige Mietparteien. Im Durschnitt erhalten wir auf Wohnungsinserate zwischen 50-100 Anfragen, die alle beantwortet werden wollen.

Ein erfahrener Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt, weiß Ihre Immobilie optimal zu vermarkten und wie er einen solventen, zuverlässigen Mieter findet, der langfristig Ihre Rendite sichert.

10 Punkte

Was Sie bei einer Vermietung durch Harring Immobilien erwarten können

Reibungslose Wohnungsabnahme

Wir sorgen für eine reibungslose Wohnungsabnahme vom bisherigen Mieter, erstellen ein hieb- und stichfestes Übergabeprotokoll und stellen sicher, dass die darin aufgeführten Leistungen zu Ihrer Zufriedenheit eingehalten werden.

Optimale Mietpreise

Wir kennen den Immobilienmarkt und Mietspiegel vor Ort und können so den optimalen Mietpreis festlegen, der zu Ihrer Zukunftsplanung passt.

Mehr Rendite

Wir kennen den Markt und finden sicher für Sie den richtigen, solventen Mieter und sorgen so für weniger Leerstand und mehr Rendite.

Optimale Präsentation Ihrer Immobilie

Mit unseren umfangreichen Marketinginstrumenten, wie z.B. Grundriss, professionellen Fotos, hochwertigem Exposé, 360° Besichtigung, Objektvideos etc. setzten wir Ihr Objekt perfekt in Szene.

Kein Besichtigungstourismus

Wir reduzieren durch unsere gute Vorauswahl die Zahl der tatsächlichen Besichtigungen auf ein Minimum mit wenigen, qualifizierten Interessenten und schützen so Ihre Privatsphäre.

Qualifizierte Interessenten

Durch unsere langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bewährter Methoden wie der Mieter-Selbstauskunft und dem Mieter-Solvenz-Check können wir die Seriosität und Bonität der Interessenten prüfen und gewährleisten.

Rechtlich korrekte Mietverträge

Unsere Mietverträge unterziehen wir regelmäßig einer aktuellen Rechtsprüfung und sorgen dafür, dass sie stets auf dem neusten Stand sind.

Beschaffung und Erstellung des Energieausweises

Seit November 2015 ist bei einer Vermietung stets ein Energieausweis vorzulegen. Wir unterstützen bei der Erstellung und dem Zusammentragen der geforderten Nachweise.

Durchführung der Besichtigung

Wir organisieren und führen professionelle Besichtigungen durch, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Die Maklergebühr ist steuerlich absetzbar

Wussten Sie, dass Sie die Maklergebühr von der Steuer absetzen können? So reduziert sich die Gebühr auf ein Minimum.